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18. 11. 2003
STADLER: Zuwanderungsprobleme sind lösbar
BERLIN. Zum Stand der Verhandlungen über ein Zuwanderungsgesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:
Im Streit um ein Zuwanderungsgesetz droht im Vermittlungsausschuss eine Blockade zwischen CDU/CSU und Rot/Grün. Die Union besteht bisher auf zwei Forderungen:
Erstens muss nach Meinung der CDU/CSU die Erwähnung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung aus dem Gesetz herausgenommen werden.
Zweitens lehnt die Union die Zuwanderung nach dem "Auswahlverfahren" ohne konkrete Zusage eines Arbeitsplatzes ab.
Bei dem ersten Punkt handelt es sich jedoch um einen Streit um Worte. Denn die Union schlägt eine Verweisung auf die Genfer Flüchtlingskonvention vor. Dort wird der Flüchtlingsbegriff definiert, und zwar nach allgemeiner Auffassung so, dass er auch bei nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung erfüllt ist.
Das "Auswahlverfahren" in § 20 des Zuwanderungsgesetzes sieht vor, gut qualifizierten Arbeitnehmern den Zugang nach Deutschland zu erlauben, auch wenn sie noch keinen festen Arbeitsplatz in Aussicht haben. Die Union hat die Sorge, dass diese - von der Wirtschaft gewünschte - Regelung den Arbeitsmarkt überlasten könnte. Der Kompromissvorschlag der FDP ist geeignet, diese Sorge zu zerstreuen. Die FDP schlägt eine Jahreshöchstquote für die Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt vor, auch bezüglich § 20. Diese Quote kann gegebenenfalls auf Null gesetzt werden. Die FDP will weiter, dass hierüber nur mit Zustimmung des Bundesrats entschieden werden kann. Dies sind ausreichende und wirksame Sicherungen.
Somit sind bei gutem Willen alle Probleme dieses Vermittlungsverfahrens lösbar.
Nach der nächsten Verhandlungsrunde zu Integrationsfragen sollten daher alle Beteiligten ernsthaft ausloten, wie die endlose Debatte um ein Zuwanderungsgesetz mit einem vernünftigen Kompromiss abgeschlossen werden kann.
Susanne Bühler - Telefon [030] 227-51131 -
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